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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft


Fundort liegt im Landkreis Ludwigslust-Parchim

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen wurde. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe bestätigt. Der Fundort befindet sich im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Autobahnnähe, in einem bisher ASP-freien Gebiet.

 

Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern einen bestätigten Fall in einem Hausschweinebestand. ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) aufgetreten.

Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers, ist Bio-Sicherheit der wichtigste Faktor. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. ….

 
23.11.2021

Das BMEL hat uns soeben die Sperrliste ASP mit Stand 23.11.2021 übermittelt.

Diese kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vereinigte Königreich hat am 18.11.2021 eine überarbeitete Version des Border Operating Models veröffentlicht.

Die aktuellen Änderungen sind auf den Seiten 8 und 9 im Dokument The Border with the European Union: Importing and Exporting Goods aufgeführt. Das Dokument kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-model?utm_medium=email&utm_campaign=govuk-notifications&utm_source=40955e77-09a7-416d-81b9-d7ffd48b29e2&utm_content=immediately

 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, den von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Drs. 20/12) auf Empfehlung des Hauptausschusses (Drs.!20/75) in unveränderter Fassung angenommen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Mehrbelastungen für pauschalierende Landwirte erwartet

Damit wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Für die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird grundsätzlich das vereinfachte Verfahren der Durchschnittssatzbesteuerung angewendet (Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes). Die Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht.

(Quelle: Homepage Deutscher Bundestag https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3c0Ni1kZS11bXNhdHpzdGV1ZXItbGFuZHdpcnRzY2hhZnQtODY4NTcw&mod=mod493054)

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.

 

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern
Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt positiven ASP-Befund in einem schweinehaltenden Betrieb

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten ist. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche heute in entsprechenden Proben nachgewiesen und wird nun auch die Ursache zum Eintragsweg des Erregers in den Bestand untersuchen.

 

Die UECBV teilt uns soeben mit, dass die Übergangsfrist bis 6. November 2021 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) verlängert wurde.

 

Das BMEL teilt uns soeben (13:49 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eben erreicht BMEL die Mitteilung der Europäischen Kommission über die verlängerte Nutzungsmöglichkeit von TRACES classic um eine Woche bis zum 23.10.2021.

Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben der Europäischen Kommission finden Sie im Bereich Interna.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Information erhielten wir soeben vom BMEL:

anbei die Info-Note der EU Kommission der Aktivierung des INTRA-Moduls im TRACES NT am 11. Oktober 2021. TRACES classic kann bis zum 15. Oktober 2021 weiter genutzt werden.

KOM rät in dieser kurzen Zeit der parallelen Nutzungsmöglichkeit beider Systeme, neue Bescheinigungen in TRACES NT anzulegen und im TRACES classic nur die bereits angelegten Bescheinigungen abzuschließen.

Ab dem 16. Oktober 2021 können Bescheinigungen für das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten ausschließlich über das TRACES NT abgefertigt werden. Vorher in TRACES classic angelegte Bescheinigungen, die bis zum 16. Oktober 2021 nicht abgeschlossen wurden, müssen in TRACES NT erneut angelegt werden.

TRACES classic wird bis Ende 2021 zugängig bleiben, ab dem 1. Januar 2022 sind historische Daten nur noch über Qlikview verfügbar.

BMEL hat zusammen mit weiteren Mitgliedstaaten bereits auf eine Verlängerung der weiteren Nutzungsmöglichkeit von TRACES classic hingewirkt, das Ergebnis ist bisher leider offen.

Die erwähnte Info-Note finden Sie im Bereich Interna.

 
14.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind mehrfach wegen der Problematik mit TRACES NT angesprochen worden, auch mit der Bitte, ob man die Übergangszeit nicht nochmal verlängern könnte.

Hierauf hat die EU-Kommission nun mit einem eindeutigen NEIN geantwortet.

Hierüber hat uns heute die UECBV informiert. Die entsprechende E-Mail finden Sie im Bereich Interna.
Eine (nicht wörtliche) Übersetzung ins Deutsche finden Sie ebenfalls im Bereich Interna.

 

Fundort liegt außerhalb der bisherigen gefährdeten Gebiete

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert (PM BMEL 161/21 vom 14. Oktober 2021), dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Sachsen außerhalb der bestehenden Sperrzonen bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe heute nachgewiesen.

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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